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Stichwort Zuzahlung

Seit dem 01.01.2005 gilt für Füllungen und Zahnersatz eine neue Zuzahlungskonstruktion: die Krankenkassen zahlen nur noch „bedarfsorientierte Festzuschüsse“.

Finanziell sind Sie als Patient zunächst nicht schlechter gestellt. Der Festzuschuss orientiert sich an der 50 %-Marke, die vor 2005 galt. Es gibt weiterhin einen Bonus, wenn Sie regelmäßig zur Kontrolluntersuchung waren. Tatsächlich ist die neue Lösung für Sie wesentlich flexibler, da Sie nun freie Materialauswahl haben.

Ein Beispiel

Nehmen wir an, ein bereits gefüllter Backenzahn bricht teilweise ab. Der Zahnarzt stellt fest, dass der Zahn nur noch durch Überkronung zu retten ist. Damit haben Sie einen Befund, der eine bestimmte „Regelversorgung“ auslöst. In diesem Fall lautet die Regelversorgung: Vollgusskrone, die nicht mit Kunststoff getarnt (verblendet) wird, da sich der Zahn im nichtsichtbaren Bereich befindet.

Die Krankenkasse garantiert nun für die Regelversorgung einen festen Betrag, der 50 % der durchschnittlichen Kosten entspricht, macht hier 115,27 €. Waren Sie in den letzten fünf bzw. zehn Jahren regelmäßig beim Zahnarzt erhöht sich dieser Betrag um 20 bzw. 30 %, also maximal auf 149,85 €. Den Rest zahlen Sie selbst.

Sind Sie nicht der Meinung Ihrer Krankenkasse, dass metallisches Blitzen im hinteren Mundbereich attraktiv ist, dann können Sie frei wählen, mit welchem Material Sie Ihre Krone verblenden. Der Festbetrag bleibt Ihnen erhalten, die Mehrkosten müssen Sie selbst tragen.

Fazit

Steht der Befund fest, haben Sie die freie Wahl beim Material. Der Festbetrag, der sich am Befund ausrichtet, bleibt jedoch immer gleich.

Dies ist ein Mehr an Freiheit, das ein Mehr an Informationsbedarf auslöst. Eine ausgewogene Beratung ist somit ein wichtiges Qualitätsmerkmal einer Zahnarztpraxis.

 

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